Absolutes Feuerverbot
- Benjamin Dietschi

- 30. Juli
- 1 Min. Lesezeit

Geschätzte Waldbesuchende
Durch die anhaltende Trockenheit im Zusammenspiel mit den wieder ansteigenden Temperaturen hat sich die Waldbrandgefahr weiter erhöht. Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe ist seit Heute auf Stufe 5 sehr gross. Das ist die höchstmögliche Stufe!

Um der erhöhten Gefahr zu begegen.
Gilt ab heute (30.07.2026) ab 8.30 Uhr. Auf dem gesamten Gebiet des Kantons
Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot.
Verhaltensanweisung

Es ist verboten, im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) ein offenes Feuer zu machen. Es ist verboten mit Feststoffen (Holz, Holzkohle, Pellets, etc.) zu feuern.
Die Nutzung von Gas- und Elektrogrills ist mit den notwendigen Vorsichtsmassnahmen erlaubt. (Details im FAQ unten)
Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Es ist verboten Feuerwerkskörper (Raketen, Zuckerstöcke, etc.) zu zünden.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
Es wird empfohlen keine Motorfahrzeuge auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen abzustellen.
Wir vom ZVFMG bitten alle, sich an das Feuerverbot und das Feuerwerksverbot zu halten. Zum Schutz unserer Wälder und Mitmenschen.
Weitere Informationen finden Sie hier.



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