
Organisation
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Zweckverbands. Sie setzt sich zusammen aus je einem Delegierten pro volle und angefangene
100 Hektaren Gesamtwaldfläche.
BG Boningen 1 Delegierte
BG Gunzgen 2 Delegierte
BG Härkingen 2 Delegierte
BG Neuendorf 3 Delegierte
Die Delegiertenversammlung ist insbesondere zuständig für:
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Die Wahl der Mitglieder der Forstkommission
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Die Wahl des Verbandspräsidenten
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die Bestimmung der externen Revisionsstelle
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die Genehmigung der strategischen Ziele und des Betriebsplanes
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die Genehmigung des Budgets und der Jahresrechnung
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Kenntnisnahme der Finanz- und Investitionsplanung
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die Genehmigung von Geschäften, für die nicht die Forstkommission abschliessend zuständig ist
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die Genehmigung der Dienst- und Gehaltsordnung
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die Änderung der Statuten und der zugehörigen Anhänge
Forstkommission
Die Forstkommission ist das strategische Führungsorgan des Forstbetriebs und setzt sich aus Vertretern der Verbandsgemeinden zusammen. Sie legt die Ausrichtung des Betriebs fest, trifft zentrale personelle und organisatorische Entscheide und genehmigt wichtige Geschäfte im finanziellen Rahmen.
Die Kommission tagt nach Bedarf, entscheidet mit einfachem Mehr und wird durch die Betriebsleitung beratend unterstützt.
Mitglieder der Forstkommission

